Rechtsprechung
   OLG Dresden, 03.02.2017 - 22 W 101/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,4768
OLG Dresden, 03.02.2017 - 22 W 101/17 (https://dejure.org/2017,4768)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03.02.2017 - 22 W 101/17 (https://dejure.org/2017,4768)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03. Februar 2017 - 22 W 101/17 (https://dejure.org/2017,4768)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,4768) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert einer Klage beim Übergang von einem Rückflugabwicklung- auf einen Schadensersatzanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwertaddition bei Klageänderung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 3
    Streitwert einer Klage beim Übergang von einem Rückflugabwicklung- auf einen Schadensersatzanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2017, 157
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 25.01.2007 - 21 W 50/06

    Zusammenrechnung der Werte aller anhängig gewesenen Teile des Streitgegenstandes

    Auszug aus OLG Dresden, 03.02.2017 - 22 W 101/17
    Eine solche wirtschaftliche Identität wird dann angenommen, wenn ein Anspruch aus dem anderen folgt oder auf dasselbe Interesse ausgerichtet ist, so dass der Kläger mit ihnen letztlich jeweils nur dasselbe Ziel verfolgt (vgl. BeckOK ZPO/Wendtland ZPO § 5 Rn. 3-4, beck-online; Zöller, ZPO, 31. Aufl. § 5 Rn. 8), dies gilt insbesondere für den Fall einer Antragsänderung ohne Änderung des Klagegrundes (vgl. § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG; OLG Hamm, Beschluss vom 25. Januar 2007 - 21 W 50/06 -, juris; Zöller, ZPO, a.a.O., § 5 Rn. 3).

    Denn der Kläger hat das Interesse verlangt (§ 264 Nr. 3 ZPO; in diesem Fall auch gegen eine Addition: OLG Hamm, Beschluss vom 25. Januar 2007 - 21 W 50/06 -, juris).

    Soweit dem entgegnet wird, die nicht gleichzeitige Anhängigkeit könne es nicht rechtfertigen, dass sich Gerichte und Anwälte mit einem Teil des Streitgegenstands im Ergebnis unentgeltlich befassen müssen (so u.a. OLG Hamm, Beschluss vom 25. Januar 2007 - 21 W 50/06 -, juris; Zöller, ZPO, a.a.O, § 5 Rn. 3 m.w.Nw.), geht dies fehlt.

  • OLG Düsseldorf, 16.08.2010 - 24 W 9/10

    Verfahrensrecht - Gebühren: Zusammenrechnung mehrerer Ansprüche

    Auszug aus OLG Dresden, 03.02.2017 - 22 W 101/17
    Unabhängig davon setzt die Addition der Einzelwerte (§ 39 Abs. 1 GKG) weiter voraus, dass die Anträge gleichzeitig und nebeneinander geltend gemacht werden (vgl. Hartmann, Kostengesetze, 46. Aufl. § 39 GKG, Rn. 3; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. August 2010 - I-24 W 9/10 -, juris, Rn. 22ff.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 4 W 74/11 -, juris, Rn. 12).

    Diese Grundregel sollte gebührenrechtlich in einer für alle Gerichtsbarkeiten gleichermaßen geltenden Weise verankert werden (vgl. Gesetzesentwurf, Einzelbegründung zu § 39 GKG, BT-Drs- 15/1971, S. 154; so Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 17 W 1/12 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. August 2010 - I-24 W 9/10 -, juris).

  • OLG Stuttgart, 20.12.2011 - 4 W 74/11

    Streitwertfestsetzung nach Klagerücknahme: Zusammenrechnung der Werte mehrerer

    Auszug aus OLG Dresden, 03.02.2017 - 22 W 101/17
    Unabhängig davon setzt die Addition der Einzelwerte (§ 39 Abs. 1 GKG) weiter voraus, dass die Anträge gleichzeitig und nebeneinander geltend gemacht werden (vgl. Hartmann, Kostengesetze, 46. Aufl. § 39 GKG, Rn. 3; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. August 2010 - I-24 W 9/10 -, juris, Rn. 22ff.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 4 W 74/11 -, juris, Rn. 12).

    Denn dies wird in etlichen Regelungen vorausgesetzt (vgl. § 45 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 GKG; so auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 4 W 74/11 -, juris).

  • OLG Schleswig, 28.02.2012 - 17 W 1/12

    Zusammenrechnung der Streitwerte mehrerer Streitgegenstände für die Bestimmung

    Auszug aus OLG Dresden, 03.02.2017 - 22 W 101/17
    Diese Grundregel sollte gebührenrechtlich in einer für alle Gerichtsbarkeiten gleichermaßen geltenden Weise verankert werden (vgl. Gesetzesentwurf, Einzelbegründung zu § 39 GKG, BT-Drs- 15/1971, S. 154; so Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 17 W 1/12 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. August 2010 - I-24 W 9/10 -, juris).
  • OLG Saarbrücken, 19.10.2022 - 5 U 17/22

    Unterlassung vermeintlich ehrverletzender Behauptungen: Präklusion von Rügen;

    Insbesondere meint auch er, dass die beanstandeten Äußerungen, die in Gänze aus der mit der Klage vorgelegten "WhatsApp"-Korrespondenz herrühren und aus diesem Anlass einheitlich gegenüber demselben Adressaten ausgesprochen wurden, unbeschadet ihrer späteren Trennung in drei prozessuale Unterlassungsbegehren wertmäßig einheitlich zu behandeln sind, weil eine Addition mehrerer (formal) unterschiedlicher Begehren nur dann in Betracht kommt, wenn der weitere Antrag darauf abzielt, eine selbständige Rechtsfolge zu bewirken (vgl. BGH, Beschluss vom 16. August 2016 - VI ZB 17/16, NJW 2016, 3380; Senat, Urteil vom 5. Dezember 2018 - 5 U 58/18, AGS 2019, 116; ferner OLG Dresden, AGS 2017, 335; Wendtland, in: BeckOK ZPO 44. Ed. 01.03.2022, § 5 Rn. 3; Herget, in: Zöller, a.a.O., § 5 Rn. 8); weil es hier daran fehlt, besteht kein Anlass für die von der Klägerin mit ihrer Berufung weiterverfolgte, auf die dort mitgeteilte - bei näherer Betrachtung angesichts abweichender Sachverhalte aber auch nicht einschlägige - Rechtsprechung gestützte Wertaddition.
  • OLG Dresden, 04.08.2021 - 22 W 169/21

    Weitere Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung; Keine Begrenzung des Wertes

    Die behauptete Absicht des Gesetzgebers, die bestehende Auslegung nicht zu verändern (so: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.08.2010, Az.: 24 W 9/10, Rn. 24 - juris; auch noch Senat, Beschluss vom 03.02.2017, Az.: 22 W 101/17, dort aber nicht entscheidungserheblich), ist nicht nachzuweisen (OLG München, Beschluss vom 13.12.2016, Az.: 15 U 2407/16, Rn. 11 - juris).
  • OLG Saarbrücken, 26.02.2020 - 5 W 10/20

    Bemessung des Streitwerts einer Klage: Wertaddition mehrerer (formal)

    Wirtschaftliche Identität ist anzunehmen, wenn ein Anspruch aus dem anderen folgt oder auf dasselbe Interesse ausgerichtet ist, so dass der Kläger mit ihnen letztlich jeweils nur dasselbe Ziel verfolgt (vgl. OLG Dresden, AGS 2017, 335; Wendtland, in: Vorwerk/Wolf, BeckOK ZPO 35. Ed. 01.01.2020, § 5 Rn. 3; Herget, in: Zöller, ZPO 33. Aufl. § 5 Rn. 8).
  • OLG Dresden, 04.08.2021 - 22 WF 169/21
    Die behauptete Absicht des Gesetzgebers, die bestehende Auslegung nicht zu verändern (so: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.08.2010, Az.: 24 W 9/10, Rn. 24 - juris; auch noch Senat, Beschluss vom 03.02.2017, Az.: 22 W 101/17, dort aber nicht entscheidungserheblich), ist nicht nachzuweisen (OLG München, Beschluss vom 13.12.2016, Az.: 15 U 2407/16, Rn. 11 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht